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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Telefonterror UG

Stand: 05.04.2026

I. Allgemeiner Teil

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14
    BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
    ENGINNXT GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote der ENGINNXT GmbH sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande.
  3. Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistungsbeschreibung.

§3 Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change-Request-Verfahren).
  3. ENGINNXT ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter zu bedienen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung führen zu angemessener Terminverschiebung.
  3. Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung (Festpreis oder nach Aufwand).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB).
  4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§6 Haftung

  1. ENGINNXT haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
    Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENGINNXT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
    und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes, maximal jedoch auf die
    Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§7 Geheimhaltung

  1. eide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

§8 Schutzrechte / Nutzungsrechte

  1. An erstellten Unterlagen, Konzepten und Software verbleiben die Urheberrechte bei ENGINNXT.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  3. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung.

§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der ENGINNXT GmbH, sofern gesetzlich zulässig.

II. Besondere Bedingungen für Dienstverträge

§10 Dienstleistungscharakter

  1. ENGINNXT schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten
    wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
  2. Eine Abnahme findet nicht statt.

§11 Kündigung

  1. Beide Parteien können den Dienstvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
  2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

III. Besondere Bedingungen für Werkverträge

§12 Abnahme

  1. Werkleistungen bedürfen der schriftlichen Abnahme.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige
    schriftlich wesentliche Mängel rügt.
  3. Eine produktive Nutzung gilt als Abnahme.

§13 Mängelrechte

  1. ENGINNXT ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§14 Änderungen (Change-Request)

  1. Änderungswünsche sind schriftlich zu stellen.
  2. ENGINNXT unterbreitet ein Angebot über Mehrkosten und Terminfolgen.
  3. Ohne schriftliche Freigabe erfolgt keine Umsetzung.

IV. Besondere Bedingungen für Arbeitnehmerüberlassung

§15 Erlaubnis

1. ENGINNXT verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG.

§16 Weisungsrecht

  1. Das Weisungsrecht gegenüber den überlassenen Mitarbeitern liegt beim Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber ist für Arbeitsschutz und Einsatzbedingungen verantwortlich.

§17 Equal Pay / Equal Treatment

  1. Die gesetzlichen Vorgaben des AÜG werden eingehalten.
  2. Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen zur Vergleichsvergütung bereit.

§18 Höchstüberlassungsdauer

1. Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten je Mitarbeiter und Einsatzbetrieb ist zu beachten.

§19 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

  1. ENGINNXT haftet nur für die sorgfältige Auswahl der überlassenen Mitarbeiter.
  2. Eine Haftung für Arbeitsergebnisse besteht nicht.

V. Schlussbestimmungen

§20 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§21 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.